Der Gründungsvorstand trägt die Verantwortung für die Führung und strategische Weiterentwicklung der Stiftung mit ihren Beteiligungsgesellschaften (Unternehmensverbund) mit dem Ziel, die in § 2 Stiftungssatzung beschriebenen Stiftungszwecke bestmöglich zu erfüllen. Dabei hat er die Grundsätze von Fachlichkeit, Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit, Gesetz und Recht sowie die Stiftungssatzung und Beschlüsse des Stiftungsrates zu beachten.
Die Führung des Unternehmensverbundes erfolgt mit dem Selbstverständnis, vorrangig Menschen mit Intelligenzminderung und zusätzlichen psychiatrischen Erkrankungen zu ermöglichen, sich im sozialen Umfeld mit angemessenen Lebensräumen zum Wohnen, für Beschäftigung und zur Freizeitgestaltung zu entfalten. Daneben werden mit denselben Zielen Angebote im Seniorenbereich gemacht.
Die Geschäftsordnung konkretisiert diese Führungsaufgabe und ergänzt insoweit die gesetzlichen Grundlagen und die Stiftungssatzung. Diese Geschäftsordnung dient dem Gründungsvorstand für eine zeitgemäße und für die Größe der Stiftung angemessene strategische Weiterentwicklung und Geschäftsführung der Stiftung.
Neben diesem Ziel beschreibt die Geschäftsordnung auch die Unterstützung des Stiftungsrates durch den Gründungsvorstand.